Kollektivvertrag für sanitäre Leiter: Einigung erzielt

28.10.2026, 14:55

Verhandlungsdelegationen unterzeichnen Vertragsentwurf – Fast 2000 Beschäftigte erhalten finanzielle Aufwertung - Messner sieht darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Gesundheitsdiensts

Bei der Unterzeichnung des Vertragsentwurfs für den neuen Kollektivvertrag für die sanitären Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebs: (Sitzend von links nach rechts) Ingrid Misfatto (BSK), Ivano Simioni (BSK); (stehend von links nach rechts) Lukas Blasbichler, Sabrina Balduzzi (beide Personalverwaltung Sabes), Stefan Erschbamer (ASGB), Laura Battisti (FASSID), Claudio Scrinzi, Chiara Poznanski (beide SGB-CISL), Hermann Troger, Brunhild Pircher (beide Verhandlungsagentur des Landes), Alessandro Fracchetti (ANAAO) sowie Dietmar Sparber und Andrea Zuech (beide Amt für Personal im Gesundheitswesen). (Foto: LPA/Chiara Leto )
Bei der Unterzeichnung des Vertragsentwurfs für den neuen Kollektivvertrag für die sanitären Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebs: (Sitzend von links nach rechts) Ingrid Misfatto (BSK), Ivano Simioni (BSK); (stehend von links nach rechts) Lukas Blasbichler, Sabrina Balduzzi (beide Personalverwaltung Sabes), Stefan Erschbamer (ASGB), Laura Battisti (FASSID), Claudio Scrinzi, Chiara Poznanski (beide SGB-CISL), Hermann Troger, Brunhild Pircher (beide Verhandlungsagentur des Landes), Alessandro Fracchetti (ANAAO) sowie Dietmar Sparber und Andrea Zuech (beide Amt für Personal im Gesundheitswesen). (Foto: LPA/Chiara Leto )

BOZEN (LPA). Die Verhandlungsdelegationen haben sich am 27. Oktober auf den neuen Kollektivvertrag für die sanitären Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebs für 2022–2024 geeinigt und den Vertragsentwurf unterzeichnet. Die Vereinbarung betrifft insgesamt 1.943 Beschäftigte, darunter 1.578 Ärztinnen, Ärzte und Tierärzte, 348 Führungskräfte aus weiteren Gesundheitsberufen wie Psychologie, Biologie, Pharmazie, Chemie und Physik sowie 17 Pflegeführungskräfte.

"Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. Wer tagtäglich Verantwortung für die Gesundheit der Menschen übernimmt, verdient angemessene Arbeitsbedingungen und eine faire Anerkennung seiner Leistungen", betont Gesundheitslandesrat Hubert Messner. "Mit diesem Vertragsabschluss setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um den öffentlichen Gesundheitsdienst als Arbeitgeber attraktiver zu machen, qualifizierte Fachkräfte langfristig zu halten und damit eine hochwertige Gesundheitsversorgung für die Menschen abzusichern", sagt Messner.

Höhere Zulagen und mehr Anerkennung

Im Mittelpunkt des Vertrags stehen finanzielle Verbesserungen: Die Spezialisierungszulagen für Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliche Führungskräfte werden erhöht. Auch die Funktionszulagen für Pflegeführungskräfte steigen, um ihrer größeren Verantwortung Rechnung zu tragen. Für Tätigkeiten in den Notaufnahmen wird die Stundenzulage von bisher drei auf fünf Euro angehoben. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte für zusätzliche Arbeitsstunden künftig eine bessere Vergütung.

Zudem bringt der Vertrag organisatorische und arbeitsrechtliche Neuerungen. So werden bereits absolvierte Probezeiten bei einer späteren unbefristeten Anstellung im selben Berufsbild angerechnet. Auch die Regelungen zur beruflichen Entwicklung und zur Personalplanung werden angepasst.

"Angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs müssen wir gute Arbeitsbedingungen schaffen und die Leistungen unserer Beschäftigten sichtbar wertschätzen", betont Messner. Der neue Vertrag trage konkret dazu bei Südtirol langfristig als attraktiven Arbeits- und Ausbildungsstandort im Gesundheitsbereich zu stärken, so der Landesrat.

Für die Vertragsumsetzung stellt das Land 2026 rund 974.000 Euro und 2027 und 2028 je knapp zwei Millionen Euro bereit. Die wesentlichen Zulagenerhöhungen gelten rückwirkend ab 1. Juli 2026.

Nächste Schritte

Bevor der Vertrag endgültig in Kraft treten kann, prüfen die zuständigen Kontrollorgane den unterzeichneten Entwurf. Danach muss die Landesregierung die endgültige Unterzeichnung genehmigen. Die Vertragspartner haben sich verspflichtet, die Verhandlungen zum nächsten Kollektivvertrag für 2025–2027 unmittelbar nach Inkrafttreten der aktuellen Vereinbarung wieder aufzunehmen und möglichst rasch abzuschließen.

red/san